Mit dem Ein- oder Übertritt in die aktive Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Isernhagen HB ist der erste Schritt in die Tätigkeit als Einsatzkraft getan. Um auch an Einsätzen der Ortsfeuerwehr teilzunehmen, müssen die “Neuen” erst einmal entsprechend ausgebildet werden. Später können dann verschiedene technische Lehrgänge auf Regionsebene an den Feuerwehrtechnischen Zentralen (FTZ) in der Region Hannover und Führungskräfte-Lehrgänge auf Landesebene beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Celle absolviert werden.
Modulare Grundlagenausbildung
Die Modulare Grundlagenausbildung löst mit der Modernisierung der Feuerwehrausbildung im Land Niedersachsen die Truppmann-Ausbildung ab. Die “neue” Ausbildungsform ist ein Schritt hin zu einer ehrenamtsfreundlicheren und übersichtlicheren Qualifizierung der Ehrenamtlichen für ihre Einsatzaufgaben.
Basismodule
Die Basismodule der modularen Grundlagenausbildung bilden das Kernstück der Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen. Sie sind darauf ausgerichtet, die grundlegenden Themenbereiche für alle Feuerwehrangehörigen abzudecken, basierend auf der Ausstattung und den Möglichkeiten einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung.
Das Ziel besteht darin, eine einheitliche, hochwertige, junge und dynamische Grundausbildung für Feuerwehrkräfte in ganz Niedersachsen zu etablieren. Diese Ausbildung soll die Grundlage für die zukünftigen Herausforderungen der niedersächsischen Feuerwehren bilden. In der Zukunft werden grenzüberschreitende Einsatzszenarien zunehmend häufiger auftreten, Feuerwehrmitglieder werden als Berufspendler vermehrt in verschiedenen Ortsfeuerwehren aktiv werden und die interkommunale Zusammenarbeit wird wichtiger sein als je zuvor.
Alle Basismodule sind sequenziell aufgebaut und sollten in der Regel gemäß ihrer Nummerierung durchlaufen werden. Neben einem besseren Verständnis für die behandelten Themen steht vor allem die Festigung des Wissens durch praktische Anwendung im Fokus.
Der organisatorische Ablauf der Module und Ausbildungsschritte wird durch einen Musterausbildungsplan festgelegt. Gelegentlich kann es notwendig sein, von diesen Vorgaben abzuweichen, wobei stets darauf geachtet werden sollte, dass der Lernerfolg aller Teilnehmenden gewährleistet ist.
Einige Basismodule sind speziell für die Ausbildung auf Ortsniveau konzipiert. Eine Integration in den Ausbildungs- und Übungsdienst der Ortsfeuerwehr ist möglich und sogar erwünscht, wodurch auch erfahrene Mitglieder weitergebildet werden können.
Ergänzungsmodule
Die Ergänzungsmodule sind auf die Anforderungen von Stütz- und Schwerpunktfeuerwehren zugeschnitten und behandeln zusätzliche Beladungselemente sowie ein erweitertes Spektrum an Einsatzszenarien. Sie vervollständigen somit das Basismodul entsprechend der Ausstattung der Feuerwehr.
Die Entscheidung darüber, welche Ergänzungsmodule in einer Feuerwehr ausgebildet werden, obliegt der Orts- oder Gemeindebrandmeisterin bzw. dem Orts- oder Gemeindebrandmeister. Dabei sollten die vorhandenen Einsatzmittel und das potenzielle Einsatzspektrum berücksichtigt werden. Für die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen müssen bestimmte Pflichtmodule absolviert werden (z.B. Einsatzablauf, Raumordnung, Aufgabenverteilung, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen spezieller Geräte sowie Wasserförderung).
Wenn Feuerwehren aufgrund der Alarm- und Ausrückeordnung zu Einsätzen gerufen werden, bei denen Gerätschaften einer benachbarten Feuerwehr verwendet werden, die nicht auf den eigenen Fahrzeugen vorhanden sind, sollten die Einsatzkräfte auch mit diesen umgehen können. Daher ist es ratsam, die relevanten Ergänzungsmodule zu absolvieren (möglicherweise auch durch interkommunale Zusammenarbeit oder in Zusammenarbeit mit der Regionsausbildung). Die Schulung an den Geräten ist entscheidend, um im Einsatz sicher und effektiv damit arbeiten zu können.
Die Ergänzungsmodule können in den Ausbildungs- und Übungsdienst integriert werden. Die meisten Ergänzungsmodule können ab einem Alter von 16 Jahren absolviert werden. Einige Module dürfen aus Jugendschutzgründen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden.
Die Ausbildungsmaterialien sind mit entsprechenden Altersangaben versehen, die jedoch nur für die Ausbildung gelten, nicht für den Einsatzdienst – hier gelten normalerweise strengere Vorschriften.
Kompetenznachweis
Die Ergänzungsmodule sind nicht verpflichtend für den Kompetenznachweis der Grundlagenausbildung. Wenn jedoch die Ergänzungsmodule gemäß der Altersangaben entweder während des Basismoduls oder im Modul Ausbildungs- und Übungsdienst absolviert werden, können diese Inhalte ebenfalls in den Kompetenznachweis aufgenommen werden. Für die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen müssen einige Ergänzungsmodule (z.B. Raumordnung, erweiterte TH, usw.) erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Kompetenznachweis besteht aus einem “Nachweisheft”, das allen Auszubildenden ausgehändigt und von ihnen gepflegt wird. Die Ausbildungsleiter (z.B. Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, Gemeindeausbildungsleiterin oder Gemeindeausbildungsleiter) bestätigen den erfolgreichen Abschluss jedes Moduls durch ihre Unterschrift. Der Kompetenznachweis gilt als erbracht, wenn das Lastenheft vollständig ausgefüllt ist.
Bei Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren ist das Lastenheft entsprechend den speziellen Anforderungen an die Auszubildenden durch die Ortsbrandmeisterin oder den Ortsbrandmeister (und gegebenenfalls die Gemeindebrandmeisterin oder den Gemeindebrandmeister) durch notwendige Ergänzungsmodule sinnvoll zu erweitern.